Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschss-Rechnung
je nach der Rechtsform des Unternehmens.
Der Jahresabschluss wird unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt.
Eine Besprechung des Jahresabschlusses ist selbstverständlich und
wird gerne auch an Ihrem Firmensitz abgehalten.
Im Einzelnen bieten wir die Erstellung von: